DEIN LAUF.
UNSER SCHUTZ.
Der Finisherschutz ist die Absicherung für dein Startgeld,
wenn du wegen Krankheit oder Verletzung nicht an den Start gehen kannst

Online-Streitbeilegungsplattform:

Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektronischem Wege (zum Beispiel über eine Website oder via E-Mail) geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform (http://ec.europa.eu/consumers/odr/ ) nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den zuständigen Ombudsmann weitergeleitet.

Darüber hinaus können Beschwerden an den Versicherer gerichtet werden. Die RheinLand Versicherungs AG ist Mitglied im Verein „Versicherungsombudsmann e.V.“. Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag besteht somit für Verbraucher die Möglichkeit des Streitschlichtungsverfahrens vor dem Ombudsmann: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin (www.versicherungsombudsmann.de).

Weiterhin kann eine Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn gerichtet werden.

Unabhängig hiervon kann der Rechtsweg genutzt werden.