Schaden melden

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Angaben zum Versicherungsfall

Welcher Arzt hat das Attest ausgestellt?

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Angaben zu weiteren Versicherungen

Besteht für die erkrankte / verletzte Person eine weitere vergleichbare Absicherung?

Beigefügte Anlagen



Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtsentbindungserklärung

Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheitsdaten für den Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigt die RheinLand Versicherungs AG daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en).

Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die RheinLand Versicherungs AG ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. Assistance-Gesellschaften, weiterleiten zu dürfen.

Es steht Ihnen frei, die folgende Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung nicht abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der oben angegebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Abschluss oder die Durchführung Ihres Versicherungsvertrages mit der RheinLand Versicherungs AG in der Regel nicht möglich sein wird.

Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten

  • durch die RheinLand Versicherungs AG selbst (unter 1.),
  • bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der RheinLand Versicherungs AG (unter 2.)

Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können.

1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch die RheinLand Versicherungs AG

2. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an Stellen außerhalb der RheinLand Versicherungs AG
Die RheinLand Versicherungs AG verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.

2.1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen)
Die RheinLand Versicherungs AG führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der RheinLand Versicherungsgruppe oder einer anderen Stelle.

Die RheinLand Versicherungs AG führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste kann im Internet unter www.rheinland-versicherungen.de/datenschutz eingesehen oder beim Datenschutzbeauftragten der RheinLand Versicherungsgruppe (RheinLandplatz, 41460 Neuss, Telefon 02131 290-0) angefordert werden. Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigt die RheinLand Versicherungs AG Ihre Einwilligung.

2.2 Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
Die RheinLand Versicherungs AG gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.

Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Ihr Antrag angenommen werden kann.

Der Vermittler, der Ihren Antrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

Widerrufsrecht
Verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit nach Art. 7 (3) EU-DSGVO widerrufen. Den Widerruf können Sie richten an: RheinLand Versicherungs AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss, widerspruch@rheinland-versicherungen.de.